Aktuelles

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            Hier finden Sie wichtige aktuelle Informationen 

Erhöhung des Pflegegeldes und der Pflegesachleistungen
ab dem 01.01.2024

Gute Nachrichten:

Die Pflegegradleistungen wurden zum 01.01.2024 erhöht.
Pflegebedürftige Menschen müssen hierfür keinen separaten Antrag stellen, die Erhöhung erfolgt automatisch.
Ein neu verfasster Pflegevertrag ist diesbezüglich nicht notwendig!

Die genauen Zahlern entnehmen Sie bitte der untenstehenden Tabelle


1.000,- € Landespflegegeld in Bayern

Wissen Sie eigentlich schon, dass Ihnen ein Landespflegegeld der bayerischen Staatsregierung zusteht?

Jeder Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 mit Hauptwohnsitz in Bayern erhält jährlich ein Landespflegegeld in Höhe von 1.000,- €. Dieser Betrag ist nicht zweckgebunden.
 
Lassen Sie sich diese Unterstützung nicht entgehen!
 
Füllen Sie hierzu einfach den Antrag (siehe PDF) aus und legen diesem jeweils eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses, sowie des Bescheids der Pflegekasse über Ihren Pflegegrad bei. Anschließend schicken Sie alles an die Landespflegegeldstelle, 81050 München
 
Sollten Sie hierfür Unterstützung benötigen, wenden Sie sich vertrauensvoll an uns, wir helfen Ihnen gerne.

Das PDF-Formular und den Infoflyer der bayerischen Staatsregierung können Sie hier runterladen.  
Antragsformular Landespflegegeld Bayern
Infoflyer Pflegegeld Bayern
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