Entlastungsbetrag (nach § 45b SGB XI):
Betreuung, wie z.B. Spaziergänge (auch mit Rollstuhl) Gespräche, Spiele, Vorleseservice, etc.
Hauswirtschaftliche Versorgung, wie Reinigung der Wohnung, Wäschewaschen, Einkaufen, etc.
Verhinderungspflege (auch stundenweise) bei Abwesenheit der pflegenden Angehörigen, wie Urlaub, Krankheit oder einfach nur für eine kurze Auszeit, etc.
Pflegeberatungseinsätze nach § 37 Absatz 3 SGB XI
(Pflegekontrollen)
Pflege und medizinische Versorgung nach Krankenhaus- aufenthalten
Enge Zusammenarbeit mit Einrichtungen der Tages- und Kurzzeitpflege, Hospiz und Seelsorge
Vermittlung von Dienstleistungen, wie Physiotherapie,
Friseur, medizinische Fußpflege, Essen auf Rädern, etc.
Beschaffung von Pflegehilfsmitteln
Eigenes Hausnotrufsystem mit Notrufsendern in
Zusammenarbeit mit dem BRK, Bezirksverband Schwaben